Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Unternehmen Wyld Berry ESPJ hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über den barrierefreien Zugang zu Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor barrierefrei zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der https://wyldberry.es/

Status der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise der Verordnung RD 1112/2018 aufgrund von Ausnahmen und Nichteinhaltung der unten aufgeführten Aspekte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Auf die folgenden Inhalte kann aus folgenden Gründen nicht zugegriffen werden:

  1. Mangelnde Einhaltung von RD 1112/2018
    • Es gibt Logos und Bilder mit falschem oder verwirrendem Alternativtext und komplexe Bilder ohne textuelle Beschreibung [Anforderungsnummer 9.1.1.1 Nicht-textueller Inhalt, der UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt falsch erstellte Listen (ohne Listenbeschriftung), Tabellen mit falsch beschrifteten Zellen und unsichtbare Beschriftungen in Formularelementen [Anforderungsnummer 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Tabellen, die nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst sind, und Formularfelder, die auf kleinen Bildschirmgrößen nicht korrekt angezeigt werden [Anforderungsnummer 9.1.4.10 Textanpassung, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Text, der beim Ändern der Leerzeichen und Zeilenhöhen nicht korrekt angezeigt wird [Anforderungsnummer 9.1.4.12 Textabstand, aus UNE-EN 301549:2022.
    • Es gibt Elemente, die über die Tastatur nicht erreichbar sind, wie z. B. Links zu sozialen Netzwerken, der Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, Paginierung von Suchergebnissen oder Kalenderpfeile [Anforderungsnummer 9.2.1.1 Tastatur, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Elemente, die keinen Fokus erhalten und daher nicht über die Tastatur interagiert werden können, z. B. [Anforderungsnummer 9.2.4.3 Reihenfolge des Fokus, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Links, bei denen ihre Funktion nicht korrekt angegeben ist (sie haben eine unzureichende Beschreibung, einen zu allgemeinen Text, einen unzureichenden Titel…).
      [Anforderungsnummer 9.2.4.4 Zweck der Links, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Überschriften mit wiederholtem und/oder nicht beschreibendem Text [Anforderungsnummer 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Bilder, Infografiken, Link- oder Button-Texte, Überschriftentexte und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt wurden [Anforderungsnummer 9.3.1.2 Sprache der Parteien, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für unterschiedliche Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderungsnummer 9.3.2.4 Einheitliche Kennzeichnung, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt nicht beschreibende Fehlermeldungen oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie einen Mangel an Vorschlägen im Formular zum korrekten Ausfüllen der Felder [Anforderungsnummer 9.3.3.1 Identifizierung von Fehlern, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, über die der Benutzer nicht informiert wird, sowie Felder, in denen ein textuelles Beispiel für das Format des Feldes fehlt. (wie z.B. der DNI) [Anforderungsnummer 9.3.3.2 Etiketten und Anweisungen, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Felder in Formularen, in denen der Fehler gemeldet wird, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, aber kein Korrekturvorschlag gemeldet wird.
      [Anforderungsnummer 9.3.3.3 Vorschläge bei Fehlern, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern und daher kann es vorkommen, dass einige Support-Produkte den Inhalt nicht richtig interpretieren (doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, falsche Tag-Konstruktion…). [Anforderungsnummer 9.4.1.1 Verarbeitung, aus UNE-EN 301549:2022].
    • Es gibt Seiten, auf denen Support-Produkte nicht in der Lage sind, Informationen zu erhalten, zu interagieren und den Status von Steuerelementen der Benutzeroberfläche zu kennen, wie z. B. Hilfemeldungen, Statusmeldungen zu Aktionsergebnissen, Link-Attributen, Seitensprache, Bild… die zum Zeitpunkt ihres Erscheinens von Screenreadern nicht gelesen werden dürfen [Anforderungsnummer 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert von UNE-EN 301549:2022].
    • Beim Bearbeiten einer Webseite kann es gelegentlich zu Fehlern kommen.
  2. Unverhältnismäßige Belastung
    • Nicht zutreffend.
  3. Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich des anwendbaren Rechts
    • Möglicherweise gibt es Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Obwohl versucht wurde, dass die meisten von ihnen sich daran halten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.05.2025 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Steuererklärung war eine Selbstbewertung, die von der Stelle selbst durchgeführt wurde.

Letzte Überarbeitung der Rückgabe: 30.05.2025.

Bemerkungen und Kontaktdaten

Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018) machen, wie z. B.:

Melden Sie jede mögliche Nichteinhaltung durch diese Website
andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte vermitteln
um weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website zu machen
Über das folgende Kontaktformular.

Sie können einreichen:

eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018 oder
ein Ersuchen um barrierefreie Informationen über:
Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich des RD 1112/2018 ausgeschlossen sind
Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Im Antrag auf zugängliche Informationen müssen die Fakten, Gründe und der Antrag klar angegeben werden, um zu überprüfen, ob es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt.

Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 an, unter Berücksichtigung der Ausnahmen von RD 1112/2018.

Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit wurde am 30.05.2025 durchgeführt.

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